Sub-Auftragsverarbeiter
v2.0.0Stand: 26. Mai 2026
Liste der Sub-Auftragsverarbeiter
Anlage 3 zur Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV)
Version 1.1.0 · gültig ab 19.05.2026
Die P&P Unternehmensgruppe Marco Pavlov Pereira setzt zur Erbringung der Plattform-Leistungen folgende Sub-Auftragsverarbeiter ein. Diese Liste wird laufend gepflegt und ist als allgemein genehmigt im Sinne des Art. 28 Abs. 2 DSGVO anzusehen, soweit der Verantwortliche nicht widerspricht. Über Änderungen wird mit einer Vorlauffrist von mindestens 30 Tagen informiert.
1. Hosting & Infrastruktur
| Anbieter | Sitz / Region | Zweck | Datenkategorien | Mutterkonzern |
|---|---|---|---|---|
| Vercel Inc. | Verarbeitung: Frankfurt am Main (fra1) · Vertragspartner: Vercel Germany GmbH | Hosting der Web-Anwendung, CDN, Edge-Funktionen | sämtliche im Portal verarbeiteten Daten (transient, lediglich Request-Routing und Server-Side Rendering) | USA |
| Supabase Inc. | Verarbeitung: Frankfurt am Main (eu-central-1) · Vertragspartner: Supabase Inc. (Standardvertragsklauseln 2021/914) | Datenbank (PostgreSQL), Authentifizierung, Speicher, Realtime | sämtliche persistenten Anwendungsdaten | USA |
2. E-Mail-Versand
| Anbieter | Sitz / Region | Zweck | Datenkategorien |
|---|---|---|---|
| Auf Anfrage benannt — Versand von System-Benachrichtigungen | EU | Transaktionale E-Mails (Notifications, Passwort-Reset) | Empfänger-E-Mail, Betreff, Body-Inhalt |
3. Beobachtbarkeit / Fehler-Tracking
| Anbieter | Sitz / Region | Zweck | Datenkategorien |
|---|---|---|---|
| Auf Anfrage benannt | EU-Region wo möglich | Aggregierte Fehlerprotokolle, Performance-Metriken | technische Logs, IP, User-Agent (für Reproduktion) |
4. Drittland-Verhältnis
(1) Die unter 1. genannten Sub-Auftragsverarbeiter haben US-amerikanische Mutterkonzerne. Die physische Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich in der EU (Frankfurt am Main).
(2) Eine Transfer-Folgenabschätzung (TIA) für US-Cloud-Provider mit EU-Rechenzentrum liegt vor und ist auf Anfrage des Verantwortlichen einsehbar.
(3) Mit allen US-Anbietern bestehen Standardvertragsklauseln nach Durchführungsbeschluss 2021/914 der Europäischen Kommission, ergänzt durch zusätzliche Maßnahmen (Verschlüsselung bei der Übertragung und Speicherung, Schlüsselverwaltung in der EU).
5. Aktualisierung dieser Liste
Diese Liste wird regelmäßig überprüft und bei Änderungen aktualisiert. Verantwortliche werden über Änderungen mit einer Vorlauffrist von mindestens 30 Tagen schriftlich oder per E-Mail informiert. Innerhalb dieser Frist kann der Verantwortliche aus berechtigtem Grund widersprechen.
6. Schlussbestimmungen
(1) Diese Liste ist eine Anlage zur Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV / DPA).
(2) Bei Widersprüchen mit fremdsprachigen Fassungen ist die deutsche Sprachfassung verbindlich.
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